Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und uns kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder
durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Grundlage bzw. in Kenntnis der für die erfolgreiche
Vermittlungs-/Nachweistätigkeit anfallenden Provisionsforderung zustande. Ergibt sich nicht aus den
Umständen oder abweichenden Vereinbarungen etwas anderes, hat der Vertrag eine Laufzeit von zwölf Monaten
und verlängert sich jeweils automatisch um einen weiteren Monat, wenn nicht eine Vertragspartei mit einer Frist
von einem Monat vor Vertragsende gekündigt hat.

2. Der Kunde ist nicht berechtigt, während der Laufzeit des Maklervertrages mit uns, andere Makler mit
Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeiten betreffend des Vertragsobjektes zu beauftragen. Bei schuldhaftem
Verstoß gegen diese Regelung haftet der Kunde für die hierdurch entstehenden Schäden. Im Falle eines
Eigengeschäfts (Privatverkauf des Verkäufers) schuldet der Verkäufer uns die volle Provision (Innen- als auch
Außencourtage).

3. Unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit erfolgt auf Grundlage der von unseren Vertragspartnern
oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte und Informationen. Hierfür wird keinerlei Haftung
übernommen. Irrtum und/oder Zwischenverkauf oder -vermietung bleiben vorbehalten.

4. Soweit keine Interessenkollision vorliegt, sind wir berechtigt, auch für die andere Partei des Hauptvertrages
provisionspflichtig tätig zu werden.

5. Kommt durch unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit, statt des ursprünglich erstrebten
Kaufvertrages zwischen den Parteien des Hauptvertrages über das Vertragsobjekt, ein Mietvertrag zustande oder
umgekehrt, berührt dies den Provisionsanspruch nicht. Es gilt dann der übliche Maklerlohn im Sinne von § 653
Abs. 2 BGB als geschuldet.

6. Kennt der Kunde bei Abschluss des Maklervertrages die Vertragsgelegenheit betreffend das angebotene
Vertragsobjekt, sowie die Vertragsbereitschaft des anderen Vertragsteils des Hauptvertrages (Vorkenntnis) oder
erlangt er diese Kenntnis während der Laufzeit des Maklervertrages von dritter Seite, so hat er uns dies
mitzuteilen.

7. Unsere Objektexposés, die von uns erteilten objekt-/vertragsbezogenen Informationen sowie unsere gesamte
Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeiten sind ausschließlich für den/die jeweils adressierten Kunden als
Empfänger bestimmt. Der Kunde ist verpflichtet, mit den Informationen pp. nach Abschluss des Maklervertrages
vertraulich umzugehen und diese nicht an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde hiergegen schuldhaft, haftet
er uns gegenüber auf Schadensersatz, wenn der Erfolg unserer Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit
hierdurch nicht eintritt. Kommt durch die unbefugte Weitergabe der Informationen an einen Dritten der
Hauptvertrag mit diesem zustande, haftet der Kunde uns gegenüber auf Zahlung der entgangenen Provision.

8. Der Provisionsanspruch ist im Sinne von § 652 Abs. 1 BGB mit Abschluss des wirksamen Hauptvertrages
fällig, wenn der Hauptvertrag auf unserer vertragsgemäßen Nachweis-/Vermittlungstätigkeit beruht. Der Kunde
ist verpflichtet, uns unverzüglich mitzuteilen, wann, zu welchem Entgelt und mit welchen Beteiligten der
Hauptvertrag geschlossen wurde. Die Auskunftsverpflichtung wird nicht dadurch berührt, dass der Hauptvertrag
unter einer aufschiebenden Bedingung steht und diese noch nicht eingetreten ist.

9. Der Kunde darf Zurückbehaltungsrechte oder Aufrechnungsrechte gegenüber unserer Provisionsforderung nur
geltend machen, wenn die Forderungen des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis (Maklervertrag) beruhen
oder wenn sonstige Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig tituliert sind.

10. Bei Innencourtagen ist die Provision bei Zahlungseingang des Kaufpreises beim Verkäufer fällig. Dieser hat uns umgehend über den Geldeingang des Kaufpreises zu informieren.

11. Soweit nicht anders vertraglich vereinbart, beträgt unsere Provision, bei erfolgreicher Vermittlungs- und
/oder Nachweistätigkeit, 3,57 % inklusive der derzeit gesetzlich geltenden Umsatzsteuer für den Käufer, sowie
3,57 % inklusive der derzeit gesetzlichen Umsatzsteuer für den Verkäufer. bezogen auf den beurkundeten
Kaufpreis.

12. Werden Besichtigungen nicht innerhalb von mindestens 24 Stunden vor dem geplanten Termin abgesagt, ist
eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100 € inkl. der derzeit geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer an uns zu
zahlen.